Hiermit beauftragen wir: *
Bei Express und Notdienst (Pikettdienst) werden im Erfolgsfall entsprechende Gebühren fällig, die auch im Rahmen einer Gewährleistung als zusätzlich erbrachte Dienste berechnet werden. Express- und Notdienste sind abhängig von den zur Verfügung stehenden Ressourcen und können bei Auftragsannahme nicht zugesichert werden. Sollte kein Express möglich sein, wird zu regulären Tarifen berechnet.
Zusätzliche Gebühren für Express in Deutschland und Österreich: 160,00 Euro; für Notdienst/Pikettdienst: 160,00 Euro + Abrechnung nach Aufwand + ggf. Zuschläge bei Einsatz ausserhalb der Geschäftszeiten.
Zusätzliche Gebühren für Express in der Schweiz: 207,00 CHF; für Notdienst/Pikettdienst: 207,00 CHF + Abrechnung nach Aufwand + ggf. Zuschläge bei Einsatz ausserhalb der Geschäftszeiten.
Der Serviceauftrag vor Ort wird in der Regel frühestens nach 3 Werktagen nach Auftragsbestätigung durchgeführt.
Angaben zum Produkt
Baujahr lt. Typenschild (P1 XXXX oder PC XXXX):*
Beschreibung des Mediums und Herstellerangabe:
Typ Dichtungsart:
Spannungsart:
Allgemeine Bedingungen für GRUNDFOS Service & Solutions Service-Aufträge
- 1. VOR und NACH dem Grundfos Serviceeinsatz sind durch den Auftraggeber oder durch den Anlagenbetreiber die folgenden Tätigkeiten sicherzustellen:
-
- 1.1 Freie Zugänglichkeit der Pumpe/Anlage
- 1.2 Hilfsvorrichtungen (Leiter, Gerüst, Hebevorrichtung), Strom- und Wasseranschluss müssen vorhanden sein.
- 1.3 Entfernen und Anbringen der ggf. vorhandenen Isolierung
- 1.4 Entleeren, Befüllen u. Entlüften der Anlage, wenn keine Möglichkeit des Absperrens / Abschieberns der Pumpe nach dem Stand der Technik möglich ist. Fäkalienhebeanlagen müssen geleert, gereinigt und gespült werden, ebenfalls Pumpen/Anlagen mit bedenklichen Medien/Stoffen, und durch eine Unbedenklichkeitserklärung bestätigt werden.
- 2. Folgende Sicherheitsmaßnahmen sind zu gewährleisten:
-
- 2.1 Fachgerechte Installation unter Einhaltung der örtlichen Bestimmungen und Vorschriften sowie Einhaltung des vorgeschriebenen Arbeitsschutzes
- 2.2 Abwasser-, Zisternenanlagen (Schachtanlagen, Gruben) in umschlossenen Räumen vor Ort erfordern den Einsatz von 2 Grundfos Servicetechnikern (siehe hierzu DGUV Vorschrift 21 und DGUV-R 103-003 Abschn. 4.1.6 für Deutschland und Österreich bzw. SUVA für die Schweiz) und in Abhängig von Grösse, Gewicht und Einbaulage vor Ort.
- 2.3 Freimessung (siehe Punkt 2) nach DGUV-R 103-003 Abschn. 4.2.1 (Deutschland und Österreich) bzw. SUVA (Schweiz) einschl. Bescheinigung
- 3. Kaufmännische Bedingungen
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- 3.1 Der Grundfos Service wird zur Sicherstellung eines störungsfreien Betriebes der Pumpe/Anlage alle notwendigen Arbeiten (wie Reparaturen mittels Ersatzteile, Austausch von Produktkomponenten und/oder des kompletten Produktes) vornehmen.
- 3.2 Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich an den Auftraggeber des Serviceeinsatzes.
- 3.3 Nicht vollständig bzw. nicht korrekt ausgefüllte Service-Anforderungen können möglicherweise nicht bearbeitet werden, führen zu einer verzögerten Bearbeitung oder zu einen (kostenpflichtigen) Fehleinsatz.
- 4. Erweiterte Auftragsleistungen (kostenpflichtig)
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- 4.1 Durch Überstunden, Notdienst (Pikettdienst), Nacht- sowie Wochenendeinsatz und Expressdienst entstehen zusätzliche Kosten.
- 4.2 Express- und Notdiensteinsätze (Piketteinsätze) sind abhängig von den zur Verfügung stehenden Ressourcen.
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